Die Anmeldung zur GTS ist immer nur zum Beginn eines Schuljahres möglich und verlängert sich automatisch bis zum Ende der Grundschulzeit.
Falls eine Abmeldung gewünscht ist, ist diese auch zum Ende eines Schuljahres möglich.
Ausnahmen hierzu sind nur nach Gespräch und Einwilligung der Schulleitung möglich.
Die An- und Abmeldung zur BTG ist auch zum Halbjahr möglich.