Grundschule an der Wachtenburg SEB – Schulelternbeirat

SEB – Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) der Grundschule an der Wachtenburg

Wir als Schulelternbeirat unterstützen unsere Grundschule in Erziehungs- und Unterrichtsthemen, dürfen Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten und vertreten. Damit vertreten wir die Interessen der Eltern gegenüber der Schule.

Kurz um, wir dürfen Vorschläge…

  • zu Veränderungen an unserem Schulgebäude unterbreiten,
  • zu neuen Lern- und Arbeitsmitteln mit ausarbeiten,
  • zu Anträgen an den Schulträger in Bezug auf den Haushaltplan der Schule mitwirken,
  • zu freiwillige Arbeitsgemeinschaften einreichen,
  • zu Ausstattungen der Schulbibliothek unterbreiten,
  • zur Festlegung der beweglichen Feiertage einarbeiten und dürfen
  • teilnehmen an der Gesamtlehrerkonferenz mit Stimmrecht bei Abstimmungen,

… und vieles mehr.

Was unter dem folgenden Link des Schulgesetzes (SchulG §40 Schulelternbereit) im Detail nachzulesen ist: http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+RP+§+40&psml=bsrlpprod.psml

Dabei werden wir direkt von der Schulleitung informiert und treffen uns regelmäßig, um den aktuellen Stand der Schule zu erhalten.

Unser Schulelternbeirat für die Schuljahre 22/23 und 23/24: